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Wahl eines Wehrführers und stellv. Wehrführers (m/w/d) der Freiwilligen Feuerwehr Osburg

7. Dezember 2021 Uhrzeit: 20:00

!! Update 02.12.21: Verlegung der Örtlichkeit vom Feuerwehrgerätehaus in die Mehrzweckhalle/Hochwaldhalle Osburg !!

Bekanntmachung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Osburg

Am Dienstag, 07. Dezember 2021, findet um 20:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle/Hochwaldhalle, 54317 Osburg, eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Osburg statt.

Tagesordnung:
1. Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Osburg (m/w/d)
2. Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Osburg (m/w/d)

Wahlberechtigt für die Wahl der stellvertretenden Wehrführer/innen sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Osburg, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels
Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG).

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin

Wichtiger Hinweis für alle:

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung unter der 3-G-Regelung stattfindet. Bitte halten Sie beim Zutritt Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis oder aber ein amtlich anerkanntes Zertifikat über einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden (bzw. PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) vor.

Hygiene-Hinweis:
Auf Grund der Corona-Pandemie weisen wir auf die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften hin. Seitens der Verbandsgemeinde Ruwer werden die Vorschriften eingehalten. Im Rahmen des Eigenschutzes empfehlen wir darüber hinaus eigene Vorkehrungen zu treffen.

Registrierung von Zuschauern:
Das Notieren von Namen und Anschriften der Teilnehmer/innen zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion ist nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) möglich. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO

 

Details

Datum:
7. Dezember 2021
Zeit:
20:00

Veranstalter

Verbandsgemeinde Ruwer

Veranstaltungsort

Osburg Mehrzweckhalle
Schulstraße
Osburg, 54317 Deutschland
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