Verkauf von Gewerbeflächen im Bauplanungsgebiet „Gewerbegebiet Neuhaus II“

Die Ortsgemeinde Osburg bietet folgende gewerblich nutzbare Baugrundstücke zum Kauf an:

Flur-Nr.           Parz.-Nr.                     Größe (m²)                  Bezeichnung/Lage
8                       60/16                                7.542                                  „Zur Kieselkaul“
8                       808                                      894                                  „Zur Kieselkaul“

Die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen von insgesamt 8.436 m² sollen in insgesamt drei Baugrundstücke geteilt werden. Die neuen Größen der Grundstücke ergeben sich aus beigefügter Skizze. Die Vermessung erfolgt erst nach der Vergabe. 

Erwirbt ein/e Bieter/in mehrere Grundstücke, kann von einer entsprechenden Vermessung abgesehen werden. 

Die Grundstücke sollen an den/die Höchstbietende/n vergeben werden.

Verpflichtungen die sich aus dem Vertrag ergeben:
* Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Tage des Vertragsabschlusses, gem. Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhaus II“ zu bebauen; eine Verlängerungsoption seitens der Gemeinde ist nicht vorgesehen.

* Die Ortsgemeinde ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten und die lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, wenn
a) der Käufer die vereinbarte Bauverpflichtung nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, unabhängig davon, ob ihn daran ein Verschulden trifft,
b) das Grundstück vor der Bebauung mit einem Gebäude, ohne Zustimmung der Ortsgemeinde veräußert oder mit einem Erbbaurecht belastet wird; ausgenommen hiervon ist eine Veräußerung an Ehegatten und/oder Verwandte in gerader Linie, sofern diese die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde übernehmen,
c) der Kaufpreis nicht fristgerecht und vollständig gezahlt wird.

Gebote sind schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift „Angebot Gewerbegrundstück Osburg“ sowie der Benennung des Grundstücks/ der Grundstücke bis spätestens

06.03.2026 um 12:30 Uhr

nur bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Zimmer 210 (Frau Kreschky) einzureichen oder dort einzusenden.

Der Mindestpreis liegt bei 50,00 €/m².

Eine Skizze sowie ein Luftbild der Grundstücke, können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ruwer www.ruwer.de (Bauen und Wirtschaft, Unterpunkt „Bauplätze“) eingesehen werden.

Andreas Dewald
Ortsbürgermeister