
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
20. Sitzung des Gemeinderates Osburg
10. Februar 2022 Uhrzeit: 19:00

Tagesordnung für die 20. Sitzung des Gemeinderates Osburg am 10.02.2022 um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Osburg
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Hinter Klopp“ sowie deren Ausschreibung
2. Vorstellung der Ergebnisse des Energiekonzeptes des Kindergartens (Bestandsbau)
3. Vorstellung des Nutzungskonzeptes des Kindergartens (Bestandsbau, evtl. Neubau 2. Standort)
4. Beratung und Beschlussfassung über
4.1 Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Kindergarten-Bestandsbau
4.2 Grundsatzbeschluss für einen Kindergarten-Neubau (3-Grupper als 2. Standort)
5. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung endgültiger Ausbaubeiträge der Verkehrsanlage „Neustraße“ mit geändertem Gemeindeanteil
6. Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Neuhaus II“
7. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsmittel 2022 zur Förderrichtlinie „Vereine“
8. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 5. Bündelausschreibung für die Stromlieferung 2023-2025, sowie Festlegung der Strom-Art
9. Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe „Errichten einer Straßenbeleuchtungsanlage“ im Neubaugebiet „Hinter Klopp“
10. Resolution zum Erhalt des Krankenhausstandortes Trier-Ehrang
11. Beratung und Beschlussfassung über die Einwendung zur Niederschrift vom 18.11.21, TOP 6
12. Mitteilungen
13. Anfragen/Anregungen
Nichtöffentlicher Teil
14. Pachtangelegenheiten
15. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
16. Mitteilungen
17. Anfragen/Anregungen
Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin
Wichtiger Hinweis für alle:
Die Sitzung wird gem. § 4 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 5 der 28. CoBeLVO als 3G-Veranstaltung abgehalten. Bitte halten Sie beim Eingang Ihren Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder ein max. 24 Std. altes negatives Schnelltestzertifikat bereit.
Hygiene-Hinweis:
Auf Grund der Corona-Pandemie weisen wir auf die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften hin. Seitens der Ortsgemeinde Osburg werden die Vorschriften eingehalten. Im Rahmen des Eigenschutzes empfehlen wir darüber hinaus eigene Vorkehrungen zu treffen.
Registrierung von Zuschauern:
Das Notieren von Namen und Anschriften der Teilnehmer*innen zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion ist nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) möglich. Rechtgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO.