Einladung an die Osburger Bürger und Bürgerinnen zur Einwohnerversammlung am Donnerstag, 16.09.2021 um 19.15 Uhr, in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Osburg.
Was wünschen SIE sich in bzw. für Osburg? Die Dorfaktivierung und Dorfmoderation soll MIT den Bürgern und Bürgerinnen gestaltet und durchgeführt werden. Bringen SIE sich mit Ihren Vorschlägen und Ideen für Projekte ein und gestalten aktiv und zukunftsorientiert Osburg mit!
Zum Start des Dorfaktivierungsprozesses führen wir eine schriftliche Bürgerbefragung durch. Daher eine Bitte an ALLE Einwohner und Einwohnerinnen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren – alle Altersgruppen sind gefragt – teilt uns eure Wünsche und Anregungen mit. Den Fragebogen finden Sie hier; alternativ liegt dieser in den beiden Bäckereien in Osburg zum Mitnehmen aus. Den ausgefüllten Fragebogen bitte möglichst bis zum 16.09. per email oder in Papierform zurück an die Ortsbürgermeisterin, gerne auch eine Abgabe bei der Einwohnerversammlung.
Die Einwohnerversammlung (GemO § 16) ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Personen gewährleisten zu können, ist pandemiebedingt voraussichtlich die Teilnehmerzahl begrenzt.Daher ist eine Teilnahme an der Versammlung mit Angabe der Personenzahl und Kontaktdaten (Adresse, email u. Telefonnummer) vorher anzumelden. Die Anmeldung sollte möglichst per email an ortsbuergermeisterin@gemeinde-osburg.de oder alternativ schriftlich erfolgen. Sollten kurzfristige weiter einschränkende Corona-Maßnahmen z. B. ein Absagen der Versammlung o. ä. erfordern, werden die angemeldeten Teilnehmer*innen per email oder ggfls. telefonisch informiert.
Hinweise: Auf Grund der Corona-Pandemie weisen wir auf die Einhaltung der Hygienevorschriften (aktuell Maskenpflicht, Abstand 1,5 m, Niesetikette, Hände desinfizieren etc.) hin. Seitens der Ortsgemeinde Osburg werden die Vorschriften eingehalten. Im Rahmen des Eigenschutzes empfehlen wir darüber hinaus eigene Vorkehrungen zu treffen. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) sollen möglichst zu Hause bleiben; ihnen ist im Regelfall der Zutritt zur Versammlung zu verwehren.
Registrierung von Teilnehmern (erfolgt über die Voranmeldung):
Das Notieren von Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer*innen zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion ist nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) möglich. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO.
Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin
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