Die Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Kirchengemeinderat stellen sich vor. Am 1./2. Februar wird gewählt.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre hier.

Die Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Kirchengemeinderat stellen sich vor. Am 1./2. Februar wird gewählt.
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Alle 20 Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer haben durch Straßenreinigungssatzung (Neuauflage zum 01.07.2013 mit vollständiger Bekanntmachung im Amtsblatt unter der jeweiligen Gemeinde) von dem Recht Gebrauch gemacht, die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Fahrbahnen und Gehwegen innerhalb der Ortslage auf die Eigentümer und Besitzer (Nutzungsberechtigten) derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke zu übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.
Die leider häufig mangelhafte Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch verschiedene Anlieger gibt Veranlassung, auf die satzungsgemäßen Anliegerverpflichtungen nochmals besonders hinzuweisen. Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Gleichzeitig ergeht der Hinweis, dass sich aus der Vernachlässigung der Winterdienstpflichten bei einem Unfall haftungsrechtliche Folgen, mit nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen, ergeben können. Führt die Gemeinde einen „freiwilligen Winterdienst“ durch, obwohl sie diese Pflicht -wie oben erwähnt- durch Satzung übertragen hat, wird insbesondere darauf hingewiesen, dass sie diese Arbeiten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchführt und die
Reinigungspflichten der Anlieger weiter gelten! Für den ungehinderten Einsatz der Räumfahrzeuge mit Schneepflug ist es unbedingt erforderlich, dass in den innerörtlichen Straßen eine Fahrspur von mindestens 3,50 m freigehalten wird. Insofern bitten wir, den Schneepflug behindernd parkende Fahrzeuge nach Möglichkeit auf privateigenen Flächen (nicht auf der Fahrbahn und dem Gehweg) abzustellen. Um Beachtung und Ausführung wird gebeten.
Verbandsgemeinde Ruwer – Ordnungsamt
⇒ Satzung Reinigung öffentlicher Straßen – Ortsgemeinde Osburg
Foto: Bild von congerdesign auf Pixabay

Weitere Infos und Termine finden Sie hier.

Am 07.12.2024 wurden als Jugendvertreter Ben Petruch und Luca Michels für zwei Jahre gewählt.
Die Jugendvertretung vertritt die Belange der jugendlichen Einwohnerinnen und Einwohner durch Beratung, Anregung und Unterstützung der Organe der Gemeinde. Der Jugendvertretung obliegt außerdem die Anregung von Veranstaltungen und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.
Die Mitglieder der Jugendvertretung werden zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates eingeladen und können sich zu allen Angelegenheiten, die dort beraten werden, äußern.
Die Mitglieder der Jugendvertretung der Gemeinde Osburg sind zugleich Mitglieder der Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Ruwer.
Die Satzung der Jugendvertretung kann hier eingesehen werden.
Vielen Dank an die bisherigen Jugendvertreter Jonas Schmoll und Laura Maratzki.

Auch 2025 besuchen die Sternsinger*innen Sie gerne wieder zu Hause. Sie empfangen den Segen für sich und Ihre Lieben, hören ein Sternsingerlied und dürfen Ihre Spende für benachteiligte Kinder abgeben.
Wie geht ein Hausbesuch der Sternsinger*innen?
Melden Sie sich dazu bitte bis 08. Januar 2025 bei Judith Kronewirth (0170/2914111, Mail: judith_kronewirth@gmx.de) an oder nutzen Sie das dem Pfarrbrief in Osburg beiliegende Anmeldeformular. Sie können sich in der Adventszeit auch am Ende der Gottesdienste am Ausgang für den Hausbesuch anmelden.
Die Sternsingeraktion schließt mit einem Abendlob am Sonntagabend,12. Januar, um 18:00 Uhr. In der Kirche können Sie sich bis 2. Februar (Maria Lichtmess) einen “Segen to go” abholen. Eine Segenstüte mit einem Segensaufkleber steht für Sie an der Krippe bereit.
Wirke mit im Sternsinger-Team! Alle Kinder und Erwachsenen, die als Sternsinger*in oder Begleiter*in mitwirken möchten, melden sich bitte bei Judith Kronewirth (0170/2914111, Mail: judith_kronewirth@gmx.de) bis zum 05. Januar 2025 an. Merkt Euch bitte den Freitagtagabend, 10. Januar, 17:00 Uhr zur Vorbereitung in der Osburger Kirche vor.
Wir freuen uns!

Fotos: Andreas Dewald, Silvia Klemens

Der Clemenskaffee, benannt nach dem Patron der Pfarrgemeinde, dem Heiligen Clemens von Rom, zu dem die Ortsgemeinde und die Pfarrgemeinde am 24. November 2024 gemeinsam eingeladen haben, fand einen großen Zuspruch. Im gut besetzten Vereinshaus des Männergesangvereins erlebten die Besucher einen abwechslungsreichen und unterhaltsamen Sonntagnachmittag. Begrüßt wurden die Gäste durch Ortsbürgermeister Andreas Dewald und Pastoralreferent Benjamin Pauken. Als Einstimmung auf den Nachmittag wurde ein Sketch von Christian Heckmann mit Yared Köny und Svea Kronewirth aufgeführt.
Im Anschluß an Kaffee und Kuchen informierte Jürgen Maruhn in einem Vortrag über gesundes Leben im Alter. Nach ein paar Witzen von Christian Heckmann wurden gemeinsam mehrere Lieder begleitet mit Akkordeon und Gitarre von Herbert Wollscheid, Edith Wollscheid, Bernhard Beigl und Elisabeth Lottritz-Konz gesungen. Langsam klang ein schöner Nachmittag aus, bei dem mal wieder viele schöne Gespräche miteinander geführt wurden.
Viele ehrenamtliche Helfer haben sich um Kuchen und Getränke sowie die Küche gekümmert.
Ein herzliches Dankeschön an ALLE die zu einem gelungenen Clemenskaffee mit Ihrer Aktivität, Hilfe oder einer Kuchenspende beigetragen haben.
Text & Fotos: Silvia Klemens


Am Samstag, 07.12.2024, führt der Jagdpächter eine Drückjagd zur Reduzierung des Wildbestandes durch. Auf der gesamten Fläche der Gemeinde Osburg und übergreifend in Riveris und Waldrach wird in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr gejagt. Wanderer, Jogger, Reiter und Holzabfuhr bitte entsprechend einstellen und den Jagdbereich im vorgenannten Zeitraum meiden. Hinweise an den Zugängen zum jeweiligen Jagdbereich werden angebracht.
Der Weihnachtsbaumverkauf an der Weihnachtsbaumkultur beim Jugendwald findet an diesem Tag nicht statt.
Der Jagdpächter und der Jagdvorsteher/Jagdvorstand danken für das Verständnis.
Heinrich Klemens, Jagdvorsteher