Der 4. Osburger Frühlingsmarkt präsentiert ein vielfältiges Sortiment mit 36 Ausstellern. Angeboten werden Kunst, Geschenke, Dekoration, Leckereien, Schmuck, Holz-/Handarbeiten und Vieles mehr… lassen Sie sich überraschen.
Für die Kinder wird Basteln und Luftballontiere angeboten.
Wir freuen uns auf Sie!
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt
Fragen etc. an Silvia Klemens (Organisation & Planung), email: osburg-aktiv@gmx.de
die neuen Simulatoren im Jugendraum sind nun soweit fertig und einsatzbereit für euch.
Ihr könnt sowohl alleine als auch online gegen eure Freunde am anderen Simulator fahren.
Für ein echtes Feeling könnt ihr in einem der beiden Schalensitze wie aus dem Motorsport Platz nehmen und in einem Straßenauto oder Rennauto über viele verschiedene Rennstrecken fahren.
Aktuell sind die Simulatoren mit einem Lenkrad und Pedalsystem ausgestattet, welche das Automatikfahren abbilden. Dieses System wird in Zukunft eventuell noch gegen ein drei Pedalsystem mit H-Schaltung upgedatet, um auch die ersten Schritte für den Autoführerschein spielerisch zu üben.
Für alle Technisch interessierten:
– Bei dem Spiel handelt es sich um Assetto Corsa, was einer Simulation sehr nahe kommt und für einen geringen Preis erschwinglich ist.
– Gespielt wird auf einer Xbox one S mit einem „Trustmaster TMX Force Feedback“ Lenkrad und Pedalsystem.
Vielen Dank auch an alle Helfer und die Firma Berens fürs bereitstellen der Maschinen und das besorgen des Holzes.
Ich freue mich auf euer Kommen.
Euer Jugendleiter Fabian und das Team des Jugendraums
Weitere Infos über den Jugendtreff findet ihr hier.
Alle 20 Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer haben durch Straßenreinigungssatzung (Neuauflage zum 01.07.2013 mit vollständiger Bekanntmachung im Amtsblatt unter der jeweiligen Gemeinde) von dem Recht Gebrauch gemacht, die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Fahrbahnen und Gehwegen innerhalb der Ortslage auf die Eigentümer und Besitzer (Nutzungsberechtigten) derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke zu übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.
Die leider häufig mangelhafte Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch verschiedene Anlieger gibt Veranlassung, auf die satzungsgemäßen Anliegerverpflichtungen nochmals besonders hinzuweisen. Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Gleichzeitig ergeht der Hinweis, dass sich aus der Vernachlässigung der Winterdienstpflichten bei einem Unfall haftungsrechtliche Folgen, mit nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen, ergeben können. Führt die Gemeinde einen „freiwilligen Winterdienst“ durch, obwohl sie diese Pflicht -wie oben erwähnt- durch Satzung übertragen hat, wird insbesondere darauf hingewiesen, dass sie diese Arbeiten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchführt und die
Reinigungspflichten der Anlieger weiter gelten! Für den ungehinderten Einsatz der Räumfahrzeuge mit Schneepflug ist es unbedingt erforderlich, dass in den innerörtlichen Straßen eine Fahrspur von mindestens 3,50 m freigehalten wird. Insofern bitten wir, den Schneepflug behindernd parkende Fahrzeuge nach Möglichkeit auf privateigenen Flächen (nicht auf der Fahrbahn und dem Gehweg) abzustellen. Um Beachtung und Ausführung wird gebeten.
Am 07.12.2024 wurden als Jugendvertreter Ben Petruch und Luca Michels für zwei Jahre gewählt.
Die Jugendvertretung vertritt die Belange der jugendlichen Einwohnerinnen und Einwohner durch Beratung, Anregung und Unterstützung der Organe der Gemeinde. Der Jugendvertretung obliegt außerdem die Anregung von Veranstaltungen und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.
Die Mitglieder der Jugendvertretung werden zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates eingeladen und können sich zu allen Angelegenheiten, die dort beraten werden, äußern.
Die Mitglieder der Jugendvertretung der Gemeinde Osburg sind zugleich Mitglieder der Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Ruwer.
Die Satzung der Jugendvertretung kann hier eingesehen werden.
Vielen Dank an die bisherigen Jugendvertreter Jonas Schmoll und Laura Maratzki.
Auch 2025 besuchen die Sternsinger*innen Sie gerne wieder zu Hause. Sie empfangen den Segen für sich und Ihre Lieben, hören ein Sternsingerlied und dürfen Ihre Spende für benachteiligte Kinder abgeben.
Wie geht ein Hausbesuch der Sternsinger*innen? Melden Sie sich dazu bitte bis 08. Januar 2025 bei Judith Kronewirth (0170/2914111, Mail: judith_kronewirth@gmx.de) an oder nutzen Sie das dem Pfarrbrief in Osburg beiliegende Anmeldeformular. Sie können sich in der Adventszeit auch am Ende der Gottesdienste am Ausgang für den Hausbesuch anmelden.
Die Sternsingeraktion schließt mit einem Abendlob am Sonntagabend,12. Januar, um 18:00 Uhr. In der Kirche können Sie sich bis 2. Februar (Maria Lichtmess) einen “Segen to go” abholen. Eine Segenstüte mit einem Segensaufkleber steht für Sie an der Krippe bereit.
Wirke mit im Sternsinger-Team! Alle Kinder und Erwachsenen, die als Sternsinger*in oder Begleiter*in mitwirken möchten, melden sich bitte bei Judith Kronewirth (0170/2914111, Mail: judith_kronewirth@gmx.de) bis zum 05. Januar 2025 an. Merkt Euch bitte den Freitagtagabend, 10. Januar, 17:00 Uhr zur Vorbereitung in der Osburger Kirche vor.
Entschuldigen Sie die Störung. Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.