Wirtschaftswege, Wald und öffentliche Grünflächen – Hinweis an Autofahrer, insbesondere auch Quad- und Cross-Motorrad-Fahrer

Wirtschaftswege, Wald und öffentliche Grünflächen

Hinweis an Autofahrer, insbesondere auch Quad- und Cross-Motorrad-Fahrer

Es sind vermehrt Beschwerden eingegangen u. a. weil Flächen beschädigt wurden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß mit Quads und Cross-/Enduro-Motorrädern nicht über landwirtschaftliche Felder oder Grünflächen sowie im Wald gefahren werden darf! Felder sind im Besitz von Eigentümern bzw. haben Pächter und werden landwirtschaftlich bewirtschaftet! Ebenso ist kein Befahren von Grünflächen erlaubt, wie z. B. des Bolzplatzes! Der Wald ist der natürliche Lebensraum von Wild, welches durch das Befahren  mit Motorrädern und Quads aufgeschreckt und somit in seinem Lebensraum massiv hierdurch gestört wird.

Daher weisen der Jagdvorstand und die Ortsgemeinde ausdrücklich wiederrum darauf hin, daß die gemeindlichen Wirtschaftswege ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen (§1 Abs. 5 LStrG)! Auch wenn diese Strecken teilweise geteert sind, handelt es sich nicht um öffentliche Straßen. Alle Wirtschaftswege sind mit Durchfahrt-Verboten-Schildern (Ausnahme Land- oder Forstwirtschaftlicher Verkehr) gekennzeichnet. Das heißt, Niemand! außer Land- oder Forstwirtschaftlichem Verkehr hat diese zu befahren.

Wer spazieren möchte oder seinen Hund ausführt und mit dem Auto an den Ortsrand fährt, hat vorher ordnungsgemäß sein Fahrzeug zu parken. Parkplätze befinden sich u. a. bei der Mehrzweckhalle, beim Sportplatz und beim Festplatz. Es ist nicht erlaubt, bis kurz vor oder in den Wald zu fahren! Ein Fahren ist nur bis maximal zu den Verbotsschildern erlaubt. Auch ein Parken auf dem Weg vor dem Schild ist nicht erlaubt. Die Wege sind so freizuhalten, daß landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Verkehr immer noch vorbei kommen muß ohne über die seitlichen Grundstücke zu fahren.

Das vorstehende verbotswidrige Verhalten schränkt zudem die Bejagbarkeit der Flächen stark ein. Die Regulierung des Wildbestandes zur Reduzierung der Wildschäden wird hier in erheblichem Maße beeinträchtigt! Ebenso besteht dadurch eine erhöhte Gefahr durch Wildwechsel für die Wegenutzer. Wir bitten zukünftig die Nutzung der Wirtschaftswege etc. ausschließlich auf den angedachten Zweck zu beschränken.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin

Nehmt Rücksicht auf´s Wild, Quelle: https://www.frankonia.de/p/waidgerechte-jagd/warnschild-r%C3%BCcksicht-auf-wild/2005341