Eröffnung der Grüngutsammelstelle Osburg – Zuwegung und Informationen

Ab dem 25.03.2022 ist die Grüngutsammelstelle in Osburg geöffnet.

Ausdrücklicher Hinweis!
Die Zuwegung (Hin- und Rückweg) erfolgt NUR über das Gewerbegebiet Osburg, vorbei an der Adresse „Zur Kieselkaul 13“ geradeaus bzw. links. Die Weiterführung des Weges ist an dieser Stelle ausgeschildert.

Alle anderen Zuwegungen sind mit dem Verkehrszeichen VZ 250 für die Durchfahrt beschränkt bzw. verboten!;  es sei denn, es handelt sich um land- oder forstwirtschaftlicher Verkehr.
Privatpersonen handeln bußgeldbewehrt, ein Bußgeld beträgt mit einem PKW mindestens 50 Euro!
Wir weisen ausdrücklich und eindringlich darauf hin, sich an die Zufahrt über das Gewerbegebiet zu halten!

Öffnungszeiten: Freitags 14 – 17 Uhr, Samstags 9 – 13 Uhr

Betreiber der Grüngutsammelstelle: Markus Witt, Firma Ökoagrar


Gründsätzliches zur Grüngutsammelstelle und den Grünabfällen
Die Gartenabfälle müssen unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden. Die Gartenabfälle (Grüngut) werden unterschieden in krautiges und holziges Grüngut.

Das gehört dazu und ist erlaubt:

Strauchiges Grüngut:

  • Äste
  • Baumschnitt
  • Stammhölzer (Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
  • Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) – Können ebenfalls in der Natur belassen werden
  • Heckenschnitt
  • Rinde, Rindenmulch
  • Strauchschnitt
  • Tannenzapfen

Krautiges Grüngut (in den Container):

  • Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
  • Gras, Grasschnitt
  • Laub
  • Moos
  • Rasenschnitt
  • Stauden

 

 

 


Das gehört NICHT dazu und ist nicht erlaubt:

  • Beifuß-Ambrosia > zum Restabfall
  • Blumenerde > zum Restabfall
  • Baumrinde > gesunde Baumrinde kann zu Rindenmulch verarbeitet werden
  • Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
  • Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
  • Küchenabfälle > siehe Bioabfall
  • mit Krankheiten befallene Pflanzen > zum Restabfall max. 3 Säcke
  • mit Schädlingen befallene Pflanzen > zum Restabfall max. 3 Säcke
  • Riesenbärenklau > zum Restabfall
  • Japanischer Staudenknöterich > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
  • Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m)
  • Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstöcke mit einem Durchmesser größer als 1,00 m

Für die Anlieferung gilt:
Krautige und holzige Pflanzenreste sollten schon im Garten getrennt werden. Spätestens aber auf der Grüngutsammelstelle müssen krautiges und holziges Grüngut von der Anliefererin und dem Anlieferer getrennt werden.

Annahmegebühren:
• aus dem privaten Bereich ohne Mengenbegrenzung kostenlos
• aus dem gewerblichen Bereich werden mit 25,00 €/Mg (t) bzw. 6,45 €/lose m³ berechnet

Quelle: ART Trier / Fotos: Markus Witt