Bekanntmachung über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Osburg gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO)
Herr Ulrich Krugmann hat sein Mandat als Mitglied im Gemeinderat Osburg niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen.
Als Ersatzperson wird demzufolge Frau Marie-Luise Bungart-Gorges in den Gemeinderat Osburg berufen.
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