Bekanntmachung der Ortsgemeinde Osburg
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 108, ab 05.02.2021 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Osburg zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt zur Einsichtnahme bereit.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Osburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 05.02.2021 bis zum 19.02.2021; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Osburg, Keltenweg 2, 54317 Osburg oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Osburg wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Osburg, 05.02.2021
Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin