Benutzungsregeln für das Grundschulgelände

Aufgrund zahlreicher Coronaverstöße, Sachbeschädigungen und Ruhestörungsanzeigen wird mit sofortiger Wirkung für das Schulgelände durch den Schulträger folgende Maßnahme durchgesetzt.

Es ist bedauerlich, dass es wegen den zahlreichen Vorfällen nun zu solchen Maßnahmen kommen muss. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt der VG Ruwer.