Einwohnerversammlung zur geplanten Grüngutsammelstelle

Einwohnerversammlung am Montag, 07.06.2021 um 18.00 Uhr; das Veranstaltungsende ist für 19 Uhr geplant. Versammlungsort: Mehrzweckhalle, Schulstraße, Osburg.

In Osburg ist die Errichtung einer Grüngutsammelstelle durch einen privaten Betreiber geplant. Der zuletzt geplante Termin mußte wegen der verschärften Corona-Maßnahmen abgesagt werden. In der Versammlung werden die Planungen nochmals erläutert und es können Fragen gestellt werden; das Ziel ist eine sachliche und transparente Klärung der Thematik. Eine Grüngutsammelstelle auf der Gemarkung Osburg soll ein wertvoller Service für alle Bürgerinnen und Bürger sein – dies war und ist die Intention der involvierten Personen. Die Einwohnerversammlung (GemO § 16) ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Personen gewährleisten zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Daher ist eine Teilnahme an der Versammlung mit Angabe der Personenzahl und Kontaktdaten (Adresse, email u. Telefonnummer) zwingend vorher anzumelden. Die Anmeldung sollte möglichst per email an ortsbuergermeisterin@gemeinde-osburg.de oder alternativ schriftlich erfolgen. Es wird eine Anmeldebestätigung versandt. Gerne können Fragen bereits im Vorfeld, z. B. direkt bei Anmeldung zur Teilnahme, mitgeteilt  werden. Sollten wieder kurzfristige weiter einschränkende Corona-Maßnahmen z. B. ein Absagen der Versammlung o. ä. erfordern, werden die angemeldeten Teilnehmer*innen per email oder ggfls. telefonisch informiert. Falls notwendig wird ggfls. eine Beschränkung z. B. 1 Teilnehmer  pro Haushalt erfolgen.

Hinweise: Auf Grund der Corona-Pandemie weisen wir auf die Einhaltung der Hygienevorschriften (aktuell Maskenpflicht, Abstand 1,5 m, Niesetikette, Hände desinfizieren etc.) hin. Seitens der Ortsgemeinde Osburg werden die Vorschriften eingehalten. Im Rahmen des Eigenschutzes empfehlen wir darüber hinaus eigene Vorkehrungen zu treffen. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) sollen möglichst zu Hause bleiben; ihnen ist im Regelfall der Zutritt zur Versammlung zu verwehren.

Registrierung von Teilnehmern (erfolgt über die Voranmeldung):

Das Notieren von Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer*innen zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion ist nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) möglich. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin