Aufgrund von bestimmten Vorkommnissen und mehreren Beschwerden möchte ich nochmal eindringlist auf Folgendes hinweisen: Im gesamten Ortsbereich gilt die Vorfahrts-Regelung „rechts vor links“. Ebenso ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt; ausgenommen hiervon ist lediglich der Bereich beim Marktplatz, dort besteht eine verkehrsberuhigte Zone (Schrittgeschwindigkeit)!
Bei der Konfrontation mit einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation spielt die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit eine wichtige Rolle, weil Fahrzeuge nicht abrupt zum Stehen gebracht werden können. Eine geringfügige Geschwindigkeitserhöhung bewirkt eine beträchtliche Verlängerung des Anhalteweg. Die Verkehrsregeln verlangen sogar eine geringere Geschwindigkeit, wenn es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Witterungsverhältnisse oder die Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung verlangen. Jeder muss innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können. Insbesondere bei geraden Streckenverläufen wird oft zu schnell gefahren. Bei Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen gilt: Geschwindigkeit verringern, erhöhte Bremsbereitschaft!
Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin