Illegale Müll-, Grünabfall-, Bauschutt-Entsorgung etc.

Müll, Plastik und Porzellan bei den Glascontainern, Pizzakartons & Co. auf Grünflächen… und und und…! Insbesondere bei unseren zwei Sonnenliegen am Panoramawanderweg werden Pizzakartons, Getränke-Dosen & Co. einfach auf dem Boden liegen gelassen – und das obwohl direkt in der Nähe der einen Sonnenliege vor ein paar Wochen ein Abfalleimer aufgestellt wurde!
Bei den Glascontainer hängen ausdrücklich Schilder, daß jegliche Ablagerungen dort verboten sind. Was in den Glascontainer nicht rein paßt, gehört auch nicht rein (z. B. große Glasschüsseln)! Insbesondere Porzellan ist über den eigenen Rest-/Hausmüll zu entsorgen. Bei Unsicherheiten zur Entsorgung hilft die Abfallfibel des ART.
Es ist sicher Jedem daran gelegen – oder sollte zumindest Jedem daran gelegen sein – in einer ordentlichen und sauberen Umgebung zu leben und zu wohnen. Auch wenn Müllentsorgung Geld kostet, ist das noch lange kein Grund seinen Abfall einfach irgendwo abzulegen!

Aus gegebenem Anlass möchten wir über die ordnungsgemäße Müllentsorgung informieren. In letzter Zeit ist es wieder leider mehrfach zu illegalen Müllentsorgungen in der Ortsgemeinde Osburg gekommen. Es werden immer wieder diverse Gegenstände entweder in der Natur oder neben den Glascontainern abgelagert. Dies ist jedoch nach § 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Ruwer verboten.

Die Ablagerung von Müll (jeglicher Müll, z. B. auch Grünabfälle, Bauschutt etc.) stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. In der Ortsgemeinde Osburg sind an verschiedenen Standorten Container für Altglas, Altkleider/Schuhe sowie Biogut aufgestellt. Desweiteren haben Sie die Möglichkeit, kostenlos ihren Grünschnitt und -abfall zur Abholung bei der A.R.T. anzumelden oder zu einer Grüngutsammelstelle zu bringen. Grünschnitt gehört nicht! auf unbebaute Grundstücke, Entwässerungsmulden oder an Stellen am Dorfrand und auch nicht in den Wald!

Sperrmüll können Sie ebenfalls kostenlos beim A.R.T. zur Abholung anmelden. Abfälle (z. B. Grüngut, Sperrmüll etc.) dürfen nur kurzzeitig im öffentlichen Straßenraum für die Abholung bereitgestellt werden. Werden sie bereits ein bis zwei Tage vor dem Abfuhrtermin (oder noch früher) bereitgestellt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Für Müll-Kleinmengen gibt es amtliche Müllsäcke zu kaufen. Weiterer Müll, Bauabfälle, Bauschutt etc. kann auf der Deponie in Mertesdorf abgeben werden. Ausführliche Informationen zur Müllentsorgung finden Sie in der Abfallfibel des A.R.T. bzw. der Homepage www.art-trier.de

Somit bestehen viele Möglichkeiten den Müll oder Bauschutt ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Ablagerung auf öffentlichem Grund oder gar in der Natur ist demnach nicht notwendig und auch verboten! Auch bei den Glascontainern, beim Sportplatz, bei der alten Müllkippe sowie im Wald etc. sind keine Müllablagerungsplätze!

Sollten Sie also in Zukunft Sachen/Gegenstände entsorgen wollen, dann entsorgen Sie diese Dinge bitte ordnungsgemäß.

Sollten Sie dennoch eine illegale Abfallablagerung beobachten, dann melden Sie dies bitte beim A.R.T., Tel. 0651-9491-9999 oder per email owi@art-trier.de