Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Informationen der SGD Nord: Trinkwasserversorgung aus der Riveristalsperre und den Quellen Osburg gesichert

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Wasserbehörde ein Wasserschutzgebiet neu festgesetzt. Die neue Rechtsverordnung tritt zum 23.06.2020 in Kraft und gilt unbefristet. Ziel ist der Schutz des Trinkwassers, welches aus der Riveristalsperre und den Quellen 1, 2, 3, 4 und 5 in Osburg (Landkreis Trier-Saarburg) gewonnen wird. Die Neufestsetzung war notwendig, weil die frühere Rechtsverordnung aus dem Jahr 1978 befristet und außer Kraft getreten war.

„Als wichtigstes Trinkwasserreservoir versorgt die Riveristalsperre mit einem Gesamtinhalt von rund 4,5 Millionen Kubikmetern Rohwasser die Bevölkerung der Stadt Trier und der Verbandsgemeinde Ruwer. Trinkwasser als kostbares Lebensmittel vor Verunreinigungen zu schützen, ist Aufgabe der SGD Nord. Ich freue mich, dass es allen Beteiligten gelungen ist, Lösungen zu finden, um die Trinkwasserversorgung mit den Land- und forstwirtschaftlichen Interessen bestmöglich in Einklang zu bringen“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von rund 2.350 Hektar und liefert Trinkwasser für etwa 160.000 Einwohner im Einzugsbereich der Gemarkungen Riveris, Osburg, Farschweiler, Holzerath, Bonerath, Morscheid und Beuren. Hauptzuflüsse der Talsperre sind der Thielenbach und der Riverisbach mit ihren Quellbächen Misselbach, Eschbach, Kellerbach und Altweiherbach. Neben der Riveristalsperre wurden auch die ebenfalls im Einzugsgebiet der Talsperre gelegenen Schutzbereiche der Quellfassungen in Osburg in das Wasserschutzgebiet mit einbezogen.

Der Erlass der neuen Rechtsverordnung erfolgte auf Grundlage der geltenden technischen Richtlinien für Wasserschutzgebiete und berücksichtigt die gegebenen hydrogeologischen und sonstigen örtlichen Verhältnisse. Die vom Wasserschutzgebiet erfasste Fläche ist zu großen Teilen bewaldet und wird vornehmlich forst- und landwirtschaftlich genutzt.

Rechtsverordnung mit Anlagen

 Quelle: https://sgdnord.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/sgd-nord-trinkwasserversorgung-aus-der-riveristalsperre-und-den-quellen-osburg-gesichert/