Die Ortsgemeinde weist ausdrücklich wiederrum darauf hin, daß die gemeindlichen Wirtschaftswege ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen (§1 Abs. 5 LStrG)! Auch wenn diese Strecken – insbesondere die Wege um Osburg herum – teilweise geteert sind, handelt es sich nicht um öffentliche Straßen. Alle Wirtschaftswege sind mit Durchfahrt-Verboten-Schildern (Ausnahme Land- oder Forstwirtschaftlicher Verkehr) gekennzeichnet. Das heißt, Niemand! außer Land- oder Forstwirtschaftlichem Verkehr hat diese zu befahren.
Wer spazieren möchte oder seinen Hund ausführt und mit dem Auto an den Ortsrand fährt, hat vorher ordnungsgemäß sein Fahrzeug zu parken. Parkplätze befinden sich u. a. bei der Mehrzweckhalle, beim Sportplatz und beim Festplatz. Es ist nicht erlaubt, bis kurz vor oder in den Wald zu fahren! Ein Fahren ist nur bis maximal zu den Verbotsschildern erlaubt. Auch ein Parken auf dem Weg vor dem Schild ist nicht erlaubt. Die Wege sind so freizuhalten, daß landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Verkehr immer noch vorbei kommen muß ohne über die seitlichen Grundstücke zu fahren!
Spaziergänger, die unsere schönen Wege nutzen und die Landschaft genießen werden gebeten, entsprechend auf den Seitenstreifen zu gehen, wenn Ihnen landwirtschaftlicher Verkehr begegnet – besten Dank.
Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin