Reinigung von Bürgersteigen und Bordsteinen sowie Zurückschneiden von Überwuchs bei Gehwegen und Fahrbahnen

Reinigung von Bürgersteigen und Bordsteinen sowie Zurückschneiden von Überwuchs bei Gehwegen und Fahrbahnen

Aus aktuellem Anlass und vermehrtem Auftreten weise ich auf Folgendes hin: Unkraut und Laub auf dem Bürgersteig sowie Unkraut, welches aus den Fugen der Bordsteine wächst sind gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Osburg von den Grundstückeigentümern zu entfernen. Dies gilt für bebaute, wie auch unbebaute Grundstücke. Auszug aus der Satzung, Reinigungspflicht: Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze… insbesondere der Fahrbanen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns.

§ 5 – Säubern der Straße: Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.

Die vollständige Satzung finden Sie hier.

Innerhalb der Ortslage wachsen Hecken, Sträucher, Bäume und Pflanzen an verschiedenen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg/Fahrbahn) und beinträchtigen die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger/Fahrzeuge), die dadurch ausweichen müssen. Dies stellt insbesondere für Kinder und ältere Mitbürger, die zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern gehören, eine erhöhte Gefahr dar. Für einen sicheren Verkehrsablauf ist es ebenso erforderlich, den Bewuchs an Straßeneinmündungen und –kreuzungen niedriger zu halten, dass eine bessere Sicht der Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. In der Höhe sollten Äste und Zweige von Einfriedungsgehölzen ein Lichtraumprofil von 3,50 bis 4 m aufweisen, damit an vorbeifahrenden größeren Kraftfahrzeugen am Dach/Aufbau keine Beschädigungen entstehen.

Sofern die Straßenbeleuchtung durch den Bewuchs beeinträchtigt ist, sind für die Verkehrssicherheit, insbesondere der Fußgänger, gleichermaßen Freischneidearbeiten vorzunehmen.

Nach dem Landesstraßengesetz (§27 Abs. 5) sind die betroffenen Grundstückseigentümer/-besitzer verpflichtet, den Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze zu beseitigen, damit die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes wieder gefahrlos möglich ist.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verpflichtungen können ein kostenpflichtiges Verfahren nach sich ziehen.

Sehen Sie sich Ihr Grundstück an und sorgen bitte – bei Erfordernis – durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe. Besten Dank.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin

Straßensperrung des Fahrweg zwischen Osburg und Riveris (Steinkäulchen) am 09. und evtl. 10.11.21

Straßensperrung des Fahrweg zwischen Osburg und Riveris (Steinkäulchen) am 09. und evtl. 10.11.21

Vom 09.11. (7.30 Uhr) bis voraussichtlich 10.11. (16.00 Uhr) wird der Fahrweg zwischen Osburg und Riveris für Baumschneidearbeiten für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Von Osburg erfolgt eine Vollsperrung. Von Riveris erfolgt eine Teil-Sperrung bis zu den dortigen Anwohnern (nur für Anliegerverkehr frei).

Die Strecke wird nur so lange gesperrt, wie dies für die Arbeiten notwendig ist. Wir bitten um Beachtung, Danke für das Verständnis.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin Osburg

Buchsonntag – Einladung zum störbern und ausleihen

Buchsonntag – Einladung zum störbern und ausleihen

Die Bücherei St. Clemens (KÖB) lädt am Sonntag, 07.11. von 15 bis 17 Uhr zum stöbern und ausleihen ein. Die Buchausleihe ist kostenlos.

Die Bücherei befindet sich in der Kirche, rechts neben dem Eingang der Sakristei.

 

Wahl eines Wehrführers und stellv. Wehrführers (m/w/d) der Freiwilligen Feuerwehr Osburg

Foto: Silvia Klemens

Am Dienstag, 07. Dezember 2021, findet um 20:00 Uhr, im Feuerwehrhaus, Schulstr. 16, 54317 Osburg, eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Osburg statt.

Tagesordnung:
1. Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Osburg (m/w/d)
2. Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Osburg (m/w/d)

Wahlberechtigt für die Wahl der stellvertretenden Wehrführer/innen sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Osburg, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels
Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG).
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).

Weitere Informationen hier.

St. Martin – Andacht für Familien

St. Martin – Andacht für Familien

Die Pfarrei St. Clemens Osburg bietet am Martinstag, Donnerstag, 11. November, zwei kindgerechte Martinsfeiern in der Kirche an.

Die Feiern finden um 18.00 Uhr und 19.00 Uhr statt. Sie dauern ca. 30 Minuten. Im Mittelpunkt stehen die Martinsgeschichte und Martinslieder. Kinder können gerne ihre Laternen mitbringen. Es findet kein gemeinsamer Umzug im Anschluss statt.

Anmeldungen zur Martinsfeier in der Kirche an chr.heckmann@gmx.de oder per SMS oder Whatsapp an 0175-8151154.

Danke an die Organisatoren, insbesondere an Herrn Heckmann.

Sankt Martin – Martinsfeier, Laternenleuchten & Lichterglanz (ohne Umzug)

Sankt Martin –  Martinsfeier, Laternenleuchten & Lichterglanz (ohne Umzug)

Der diesjährige Martinsumzug incl. Martinsfeuer und Verlosung fällt leider komplett wegen der einschränkenden und fast nicht einhaltbaren Corona-Bestimmungen aus.

Die Pfarrei St. Clemens Osburg bietet am Martinstag, Donnerstag, 11. November, zwei kindgerechte Martinsfeiern in der Kirche an. Die Feiern finden um 18.00 Uhr und 19.00 Uhr statt. Sie dauern ca. 30 Minuten. Im Mittelpunkt stehen die Martinsgeschichte und Martinslieder. Kinder können gerne ihre Laternen mitbringen. Es findet kein gemeinsamer Umzug im Anschluss statt. Anmeldungen zur Martinsfeier in der Kirche an chr.heckmann@gmx.de oder per SMS oder Whatsapp an 0175-8151154. Danke an die Organisatoren, insbesondere an Herrn Heckmann.

Im Kindergarten können die Kinder, wie in jedem Jahr, das Leben und Wirken des Heiligen Martin durch Lieder, Geschichten und Rollenspiele in den Gruppen erleben. Am 11.11. wird in allen Kindergartengruppen vormittags eine Martinsfeier mit Kakao und anschließendem Lichterumzug im Gebäude stattfinden. Hierzu spendet die Ortsgemeinde alljährlich die Martinsbrezeln.

Damit auch die etwas größeren Kinder Ihre Brezel erhalten, werden zusätzlich in der Osburger Grundschule Martinsbrezeln in den Klassen verteilt.

Als Alternative zum ausgefallenen großen Martinsumzug steht es jeder Familie frei ihre eigene kleine Runde im Dorf mit ihren Kindern und Laternen zu gehen und gemütlich im Anschluss im Familienkreis den Grundgedanken von Sankt Martin zu feiern.

Es wäre schön, wenn die Osburger Bürger*innen am Martinstag (11.11. von 16 bis 21 Uhr) eine Laterne, Lichterkette o.ä. an Ihren Fenstern zum Leuchten bringen oder vielleicht ein Licht vor die Tür stellen.

So können sich Vorbeigehende und Vorbeifahrende an den schönen Laternen und dem Lichterglanz erfreuen. Natürlich können alle Bürger*innen eine Runde in dieser Zeit spazieren gehen und sich ebenso hieran erfreuen.

Wir alle hoffen, daß wir nächstes Jahr wieder unbeschwert einen Martinsumzug mit Martinsfeuer und den leckeren Martinsbrezeln feiern können.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin

Kreative Mal-Aktion beim Spielplatz Steilstraße

Kreative Mal-Aktion beim Spielplatz Steilstraße

Beim Spielplatz an der Steilstraße wurde eine Holzwand von Mamas – unter männlicher Vorbereitung 😉 – kreativ und schön bunt gestaltet.

Herzlichen Dank an Felix, Katrin, Sylvia, Angela, Claudia, Susanne, Annika und Daniela. Ihr habt das ganz toll gemacht 🙂

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Haus- und Straßensammlung – Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

Haus- und Straßensammlung – Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. führt in der Zeit vom 31.10. – 25.11.21 seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch.

Es liegt eine allgemeine angespannte und kritische Zeit der Pandemie nun hoffentlich weitestgehend hinter uns. Nicht nur, dass der Volksbund kaum Gelegenheit hatte, auf seine Arbeit hinzuweisen, es fehlten ihm auch die erhofften finanziellen Erträge. Das Motto des Volksbundes lautet „Gemeinsam für den Frieden“. Diese Gemeinschaft ist heute wichtiger denn je. Der Volksbund ist vor mehr als hundert Jahren mit großer Unterstützung aus der Gesellschaft heraus gegründet worden. Er lebt seitdem vom gesellschaftlichen Engagement, von der Bereitschaft zu spenden oder ehrenamtlich tätig zu sein. Er wird, bei aller Notwendigkeit durch staatliche Unterstützung, auch nur als gesellschaftliche Organisation seine Aufgaben erfüllen können.

Wenn Sie die Arbeit des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge unterstützen möchten, können Sie dies gerne wie folgt tun:
– Führen Sie ggfls. als Gruppe eine Haus- und Straßensammlung durch. Die Unterlagen (Sammlerausweis) bekommen Sie bei mir
– Sie können über die Homepage des Volksbundes online spenden und/oder Mitglied werden: www.volksbund.de

– Ansonsten kann ein Geldbetrag bei mir mit Ihrer Adresse (für eine Spendenquittung) oder auch anonym in einem Umschlag beschriftet mit „Volksbund“ abgegeben werden

Spendenbescheinigungen können ab 10 Euro erstellt werden. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, geben Sie dies bitte an. Die Spenden werden bis zum 25.11.21 gesammelt und anschließend weiter geleitet.

Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin

Kirchengemeinderatswahl am 07.11.2021

Kirchengemeinderatswahl am 07.11.2021

In unserer Pfarrei und Kirchengemeinde St. Clemens Osburg findet die Kirchengemeinderatswahl am Sonntag, dem 7. November 2021 statt.

Gewählt werden kann am 07.11.21 zu folgenden Zeiten in der Werktagskapelle der Kirche: nach dem Gottesdienst bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr

Neben der Urnenwahl in der Kirche besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Bitte fordern Sie hierzu die Wahlunterlagen bis spätestens zum 5. November bei einem der nachstehend aufgeführten Mitglieder des Wahlausschusses an.

Wir laden Sie ein, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Für die Personen, die in den kommenden Jahren Verantwortung in unserer Pfarrei und Kirchengemeinde St. Clemens Osburg übernehmen, ist ein Mandat der Gläubigen eine wichtige Stärkung. Der Kirchengemeinderat wird auch an der Gestaltung des Pastoralen Raums Hermeskeil mitwirken. Herzlichen Dank!

Kirchengemeinderat St. Clemens Osburg

 

 

Jugendsammelwoche – Osburger Jugendliche sammeln (23.-30.10.21)

Jugendsammelwoche – Osburger Jugendliche sammeln (23.-30.10.21)

Die Osburger Jugendlichen sammeln von Samstag, 23.10. bis Samstag, 30.10.2021. Die Osburger möchten mit dem anteiligen Spendenanteil Ihren Jugendraum (Offener Jugendtreff) um Einrichtungsgegenstände erweitern.

Danke für Ihre Unterstützung – im Namen der Jugendlichen 

(Die sammelnden Osburger Jugendlichen haben entsprechende offizielle Unterlagen dabei).

 

Generelle Informationen für Spender*innen:

Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für die Jugendarbeit zu sammeln – für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher.

Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch ehrenamtliche Arbeit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell.

Daher beteiligen sich viele Jugendgruppen an der Jugendsammelwoche und sammeln an den verschiedensten Orten, zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten – bitte unterstützen Sie uns dabei!

Ganz gleich wie groß Ihre Spende ausfällt, sie ist wirksam!

Ihre Spende kommt nicht nur den Jugendgruppen zugute, die bei Ihnen sammeln. Auch Projekte der Jugendverbände werden finanziell gefördert.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie dies hier nachlesen.

Selbstverständlich ist Ihre Spende auch steuerlich absetzbar. Die Sammler*innen werden auf Ihren Wunsch gerne eine entsprechende Spendenquittung ausstellen.

Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräseidentin Malu Dreyer.

Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 27.05.2021, Az 15 750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung überwacht.