Mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) bieten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch dann Behandlungsmöglichkeiten an, wenn die Arztpraxen geschlossen sind. Die Bereitschaftsärztinnen und –ärzte sind tagsüber an Wochentagen in ihren eigenen Praxen für ihre Patientinnen und Patienten da und werden zusätzlich abends, nachts und an Wochenenden und Feiertagen für die Bereitschaftsdienste eingeteilt. Sie leisten Bereitschaftsdienste entweder in
Ärztlichen Bereitschaftspraxen oder sie führen Hausbesuche durch, wenn Patientinnen oder Patienten krankheitsbedingt nicht das Haus verlassen können.
Gesellschaftliche Entwicklungen und politische Entscheidungen erfordern eine regelmäßige Überprüfung der jeweils aktuellen Bereitschaftsdienststrukturen und bei Bedarf auch ihre Anpassung. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland–Pfalz (KV RLP) hat im Jahr 2020 eine Reform der Ärztlichen Bereitschaftsdienststrukturen eingeleitet, die auf eine Optimierung der Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger abzielt und gleichzeitig auch die sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und strukturellen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Die Bereitschaftsdienstreform 2020/21 der KV RLP
Mit der Bereitschaftsdienstreform 2020 zielt die KV RLP auf eine notwendige Anpassung der Bereitschaftsdienststrukturen an veränderte Rahmenbedingungen bei gleichzeitiger weiterer Optimierung der medizinischen Versorgung in Rheinland–Pfalz. Wesentliche Elemente der Reform sind die 24–Stunden–Erreichbarkeit des ÄBD für alle Bürgerinnen und Bürger, die zielgenaue Steuerung von Hilfesuchenden in geeignete Versorgungseinrichtungen sowie der Ausbau des Aufsuchenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (AÄBD) für immobilen Menschen und damit verbunden die bedarfsgerechte Anpassung der Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftspraxen (ÄBP). Die Reform des ÄBD in Rheinland–Pfalz 2020 sieht drei Stufen vor.
Stufe I: Nutzung des Patientenservice 116117
Stufe II: Vergrößerung der Bereitschaftsdienstregionen
Stufe III: Start des AÄBD und bedarfsorientierte Anpassung der ÄBP–Öffnungszeiten
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