Liebe Osburger Bürgerinnen und Bürger,
die Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbote haben die Arbeit der kommunalen Gremien und so auch die Arbeit der Gemeinderäte massiv beeinträchtigt. Einzelne Entscheidungen wurden zu Beginn des 1. Lockdowns als Eilentscheidung gemäß § 48 GemO getroffen. In der Praxis wurde aber sehr schnell deutlich, dass die Pandemielage eine Ergänzung der GemO hinsichtlich der Arbeit der Räte erfordert.
Der Gesetzgeber hat entsprechend gehandelt und mit der Ergänzung um den § 35 Abs.3 GemO die Möglichkeit geschaffen, bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen Beschlüsse kommunaler Gremien in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. Diese Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2021 mit wissenschaftlicher Unterstützung zu evaluieren.
Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Verbandsgemeineverwaltung kontaktiert und um Mithilfe bei der Evaluierung gebeten. Dieser Bitte kommt diese und auch wir gerne nach, da die Auswertung auch für die zukünftige Gestaltung der Gremienarbeit von großer Bedeutung ist.
Das zuständige Ministerium hat mit wissenschaftlicher Begleitung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden drei Fragebögen entwickelt, die sich an die Gremienvorsitzenden, die Gremienmitglieder sowie an die Öffentlichkeit richten.
Hier ist Ihre Meinung als Bürgerin bzw. Bürger gefragt.
Unter dem nachfolgenden Link können Sie als Einwohnerin bzw. Einwohner bis einschließlich 10. September 2021 an der Erhebung teilnehmen:
https://www.foev-speyer.de/Ratssitzungen
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Bearbeitung.
Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin