Aus aktuellem und immer wieder kehrendem Anlass weise ich auf Folgendes hin: Auf innerörtlichen Straßen müssen Pferdeäpfel entfernt werden. Die Grundlage dafür ist die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Dort ist geregelt, dass Verschmutzungen auf der Straße vom Verursacher entfernt werden müssen. Dies muß nicht sofort geschehen, jedoch zeitnah. Der Reiter kann also zu seinem Stall zurückreiten und dann im Anschluss mit geeignetem Material oder Werkzeug den Kot beseitigen oder am besten entsprechende Tüten beim Ritt mitführen.
Viele Pferdebesitzer halten sich bereits hieran, wir möchten darum bitten, daß sich alle Pferdeführer und Reiter hieran halten. Danke.
Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin