Straßenreinigungspflicht und Zurückschneiden von Überwuchs

Straßenreinigungspflicht und Zurückschneiden von Überwuchs

Die Reinigungspflicht der „öffentlichen Straßen“ innerhalb der Ortslage haben alle 20 Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer durch Satzung den Eigentümern und Besitzern (Nutzungsberechtigten) derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücken auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.Gegenstand der Reinigungspflicht sind insbesondere die Fahrbahnen, Straßenrinnen, Gehwege und das Straßenbegleitgrün.

Das Säubern umfasst vorwiegend die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art. Innerhalb der Ortslagen wachsen Hecken, Sträucher, Bäume und Pflanzen an verschiedenen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg / Fahrbahn) und beeinträchtigen die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger / Fahrzeuge), die dadurch ausweichen müssen. Dies stellt insbesondere für Kinder und ältere Mitbürger, die zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern gehören, eine erhöhte Gefahr dar. Für einen sicheren Verkehrsablauf ist es ebenso erforderlich, den Bewuchs an Straßeneinmündungen und Kreuzungen niedriger zu halten, dass eine bessere Sicht der Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. In der Höhe sollten Äste und Zweige von Einfriedungsgehölzen ein Lichtraumprofil von 3,50 m bis 4 m aufweisen, damit an vorbeifahrenden größeren Kraftfahrzeugen am Dach / Aufbau keine Beschädigungen entstehen. Sofern die Straßenbeleuchtung durch den Bewuchs beeinträchtigt ist, sind für die Verkehrssicherheit, insbesondere der Fußgänger, gleichermaßen Freischneidearbeiten vorzunehmen. Nach dem Landesstraßengesetz (§ 27 Abs. 5) sind die betroffenen Grundstückseigentümer/-besitzer verpflichtet, den Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze zu beseitigen, damit die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes wieder gefahrlos möglich ist. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verpflichtungen können ein kostenpflichtiges Verfahren nach sich ziehen.

Sehen Sie sich Ihr Grundstück an und sorgen bitte – bei Erfordernis – durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe.

-Ihr Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ruwer-

Auszug aus dem Amtsblatt VG Ruwer, Ausgabe 26/2021, Seite 6

Bücherei in den Sommerferien geöffnet

Bücherei in den Sommerferien geöffnet

Die Bücherei hat in den Sommerferien geöffnet! Freitags 16 bis 17 Uhr

Der Büchereiraum befindet sich in der Kirche über der Sakristei. Die Ausleihe ist kostenlos.

KÖB St. Clemens Osburg

Illegale Abfallentsorgung auf der Gemarkung Osburg

Illegale Abfallentsorgung auf der Gemarkung Osburg

Im Zeitraum 22. – 25.06.21 wurde auf der Gemarkung Osburg „Steinkäulchen/Mäusheck“ Müll (17 Reifen; 1 blaue Mülltüte mit Radabdeckungen, Autoteilen (Filter, Keilriemen etc., Ölkanister), Kippen, Folienbeutel von Autoteilen; 1 Autositz) am Wirtschaftsweg abgelegt.

Die Ortsgemeinde Osburg hat die illegale Müllentsorgung der Polizei sowie dem A.R.T. gemeldet. Illegale Abfallablagerungen sind kein Kavaliersdelikt, verursachen Kosten bei der Ortsgemeinde sowie bei den Entsorgern die der Allgemeinheit belastet werden. Desweiteren schaden Sie der Umwelt und können Tiere gefährden.

Wer hierzu Angaben machen kann, meldet sich bitte bei mir. Besten Dank. Leider kommen solche Ablagerungen immer häufiger vor, innerorts genauso wie außerorts.

   

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin

Neues von unserer Feuerwehr – Brandschutzerziehung in der Grundschule

Neues von unserer Feuerwehr – Brandschutzerziehung in der Grundschule

Bericht der Grundschule Osburg: Brandschutzerziehung im vierten Schuljahr

Vom 21. bis 28. Juni 2021 nahmen die beiden vierten Klassen der Grundschule Osburg an der Brandschutzerziehung durch die Freiwillige Feuerwehr teil. An vier Tagen hatten wir die Feuerwehrmänner Manfred Huberty und Urban Zöllner zu Gast in Osburg. Am ersten Tag lernten die Schülerinnen und Schüler einiges über die Themen „Feuer“ und „Feuerwehr“ und sie durften die Experten mit ihren Fragen löchern. Am zweiten Tag führten die Kinder in ihren Klassen Experimente durch und fanden heraus, welche Stoffe bzw. Materialien brennen und welche nicht. Unter anderem wurden eine OP-Maske und eine FFP2-Maske angezündet. Das Highlight war für die Kinder sicherlich der dritte Tag der Brandschutzerziehung, an dem sie das Feuerwehrgerätehaus neben der Schule besichtigten, selbst Wasser spitzen durften und die verschiedenen Fahrzeuge der Feuerwehr sowie die Ausrüstung eines Feuerwehrmannes kennenlernten. Fünf Frauen und Männer der Freiwilligen Feuerwehr Osburg unterstützen die Brandschutzerzieher an diesem Tag. Mit dem richtigen Absetzen eines Notrufes beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler am vierten Tag. Ein herzliches Dankeschön an Manfred Huberty und Urban Zöllner sowie die Feuerwehrleute aus Osburg für vier ereignisreiche und interessante Vormittage!

Bericht und Fotos der Grundschule finden Sie hier.

Hinweis zu den Fotos des Häuschen: Es wird simuliert wie sich ein Brand bzw. Rauch im Haus ausbreiten kann wenn Fenster und Türen nicht geschlossen sind und im oberen Geschoss wird dann ein Rauchmelder ausgelöst, sehr realistisch und trotzdem kindgerecht, eine ganz tolle Sache.

         

Neue LED-Innenleuchten sparen im Kindergarten Energie

Neue LED-Innenleuchten sparen im Kindergarten Energie

Westenergie unterstützt Gemeinde Osburg mit Förderprogramm

Westenergie setzt die gemeindeeigene Kindertagesstätte in Osburg ab sofort mit moderner LED-Innenbeleuchtung energieeffizient in Szene. In zwei Flurbereichen sorgen nun elf neue Leuchten für eine zeitgemäße und umweltschonende Ausstrahlung, darunter auch sechs Notleuchten. Vor Ort konnten sich Ortsbürgermeisterin Silvia Klemens, die Kindergartenleiterin Dorothe Theis und der Klimaschutzpate der Gemeinde Osburg Heiko Hohmann gemeinsam mit Vertretern von Westenergie einen Eindruck von der modernen Beleuchtungstechnik verschaffen.

Mit dem firmeneigenen Förderprogramm KEK, Kommunales Energiekonzept, unterstützt Westenergie so die Gemeinde Osburg durch einen Zuschuss über 1.700 Euro bei der Einsparung von Energie. Die Gesamtkosten der Modernisierung belaufen sich auf über 2.500 Euro. „Durch die neue langlebigere LED-Technik entlasten wir nicht nur den Haushalt der Gemeinde, sondern schonen zudem die Umwelt. Dies hilft dem Klimaschutz“, stellte Ortsbürgermeisterin Klemens fest. „Die zeitgemäße Modernisierung leuchtet die Flurbereiche in der KiTa besser aus.“

Durch die Umrüstung rechnet die Gemeinde damit, die Beleuchtung fortan mit deutlich weniger Energie im Vergleich zu den ausgebauten herkömmlichen Leuchtstoffröhren betreiben zu können. Dadurch werden die Stromkosten der Kindertagesstätte erheblich sinken.

Westenergie bietet den Kommunen, die einen Konzessionsvertrag mit dem Energieunternehmen besitzen, das Förderprogramm „KEK – Kommunales Energie Konzept“ an. Es beinhaltet Lösungen und Produkte, mit denen sich Kommunen fit für die Energiezukunft machen. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und Infrastruktur. Das umfasst etwa die Steigerung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude und Einrichtungen oder auch Konzepte zur Elektromobilität.

Bild (v. l.): Vor Ort begutachten die Kindergartenleiterin Dorothe Theis, Klimaschutzpate Heiko Hohmann, Ortsbürgermeisterin Silvia Klemens und Marco Felten von Westenergie die neue LED-Innenbeleuchtung der KiTa in Osburg. (Foto: David Kryszons/Westenergie)

 

Bei Rückfragen / Ansprechpartner für die Medien:

David Kryszons, T +49 651 812-2299, M +49 152 5470-57 17, david.kryszons@westenergie.de

 

Über die Westenergie AG

Die Westenergie AG ist der führende Energiedienstleister und Infrastrukturanbieter in Deutschland mit rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die 100-prozentige E.ON-Tochter vereint alle Aktivitäten des Konzerns in den Feldern Kommunen, Konzessionen und Netzkooperationen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Die Westenergie-Gruppe verantwortet und betreibt rund 175.000 km Stromnetze mit rund 4,7 Millionen Stromentnahmestellen, 24.000 km Gasnetze mit rund 450.000 Ausspeisepunkten sowie 10.000 km Breitband- und 5.000 km Wassernetze. Damit schafft Westenergie eine sichere Versorgung und beständige Wertschöpfung, die in den Regionen bleibt. Das Energieunternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, die intelligente Energielandschaft der Zukunft aktiv mitzugestalten. Westenergie bietet deshalb ganzheitliche Dienstleistungen sowie Netz- und Infrastrukturlösungen für moderne Kommunen und entwickelt diese maßgeschneidert im engen Dialog mit ihnen, insbesondere in ihren 1.400 Partnergemeinden. Im Bereich Netzservice entwickelt Westenergie intelligente Lösungen für die Netzinfrastruktur von Kommunen, Unternehmen, Netzbetreibern und Stadtwerken.

 

Beachvolleyballplatz – sommerfit & geöffnet

Beachvolleyballplatz – sommerfit & geöffnet

Heute wurde der Sandbereich des Beachvolleyballplatzes von fleißigen Volleyballspielerinnen von Unkraut befreit und somit wieder „sommerfit“ gemacht. Vielen lieben Dank hierfür an die sechs Damen.

Der Beachvolleyballplatz (hinter dem Sportplatz / Zugang über die Straße „Am Weiher“) ist ein öffentlich zugänglicher Platz und darf unter Beachtung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz genutzt werden.

Benutzungsregeln des Beachvolleyballplatz

Die Benutzungsregeln, welche dort auch aushängen, sind zu beachten. Für das Abziehen des Platzes sind zwei Rechen vorhanden (beim Baum), diese bitte nach Benutzung wieder dort abstellen.

– Offenes Feuer und Grillen ist verboten

– Anlage sauber halten, Müll in den vorgesehen Abfalleimer

– Hunde sind verboten

– Das Tor bitte geschlossen halten

– Benutzung auf eigene Gefahr

– Spielzeiten (außerhalb der Schulferien): Montag – Freitag sowie Sonn- und Feiertags: 10 – 13 und 15 – 20 Uhr und Samstag 10 – 13 und 15 – 22 Uhr

– Spielzeiten (während der Schulferien): 10 – 13 und 15 – 20 Uhr

Wir bitten um Einhaltung der Regeln und wünschen viel Spaß beim Spielen!

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin

Bewegungsparcours ist geöffnet

Bewegungsparcours ist geöffnet

Das lange Warten hat ein Ende – ab heute ist der Bewegungsparcours geöffnet. Eine „offizielle Eröffnung“ wird mit weiteren Infos noch folgen sowie ein ausführlicher Beitrag zum Bewegungsparcours.

Die Bewegungsgeräte können ab sofort – unter Einhaltung der gültigen Corona-Maßnahmen – benutzt werden. Hinweise zur Benutzung der einzelnen Geräte findet man auf dem jeweiligen Schild daneben.

Die sieben Fitnessgeräte sind aufeinander abgestimmt und trainieren und lockern somit alle Körperregionen. 

  1. Ganzkörpertrainer – Wie der Name schon sagt, trainiert er den ganzen Körper. Alle wichtigen Muskelgruppen werden beansprucht und gekräftigt. Er trainiert die Koordination und steigert die Ausdauer
  2. Der Rückentrainer fördert die Beweglichkeit der Wirbelsäule, er lockert die Rückenmuskulatur, trainiert die Bauchmuskeln. Die Stehübung schult den Gleichgewichtssinn.
  3. Der Rudertrainer trainiert die Arm-, Schulter-, Rückenmuskulatur. Er fördert Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit.
  4. Der Schultertrainer trainiert die Beweglichkeit der Schultergelenke, massiert die Handflächen, fördert die Feinmotorik und die Koordination
  5. Die Beinpresse trainiert die Bein- und Gesäßmuskulatur. Auch die untere Rumpfmuskulatur wird aktiviert und gestärkt, wodurch der gesamte Körper an Stabilität gewinnt. Fördert Kraft und Ausdauer.
  6. Das  Rücken-Massage-Gerät massiert und lockert die Rückenmuskulatur. Das Training an der waagerechten Massagerolle kräftigt gleichzeitig die Beine.
  7. Der Beweglichkeitstrainer trainiert den gesamten Körper, insbesondere die Schulter-, Rücken-, Hüft- und Armmuskulatur. Er fördert die Beweglichkeit und die Koordination.

 Weitere Informationen über die Geräte finden Sie hier: https://www.playfit.de/

! Anfahrt & Parken ! Adresse: Misselbachstr. 26, Osburg. Der ausgeschilderte Parkplatz befindet sich hinter dem Sportplatz. Es ist keine Anfahrt kein  Parken direkt zu und bei den Geräten erlaubt – Durchfahrt verboten!

Das Projekt wurde über LEADER, Programm EULLE gefördert.

Hinweis: Aus Zeitgründen erfolgt eine komplette Geräte-Reinigung sowie kleinere Nacharbeiten erst Anfang kommender Woche.

 

 

Vandalismus und Sachbeschädigungen

Vandalismus und Sachbeschädigungen

In der letzten Woche wurden mehrere Holzfiguren etc. am Wanderweg OS 3 hinter dem Kapellchen mutwillig zerstört. Desweiteren wurde am Sonntag, 06.06., in der Zeit von ca. 9 – 16 Uhr in und beim Kapellchen Kerzen in den Ecken angezündet, Wachsverschmutzungen vorgenommen sowie Kerzen um das Kapellchen herum verstreut und auf das Dach geworfen. Ein größerer Schaden durch das Feuer ist in diesem Falle glücklicherweise nicht aufgetreten. Unabhängig von der Beschädigung und Verursachung von Kosten werden schön hergestellte Elemente sowie liebevolles Kümmern von Ehrenamtlichen mit Füßen getreten. Dies ist traurig. Wir sollten uns daran erfreuen und dies wert schätzen – was auch Viele tun – wenn Dinge schön gestaltet sind und sich Jemand hierum liebevoll kümmert. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an die Kümmerer.

Wer etwas hierzu beobachtet hat, wird gebeten, sich bitte bei mir zu melden.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin

Spielplatz Steilstraße – Kleinkind-Bereich

Spielplatz Steilstraße – Kleinkind-Bereich

Liebe Kinder, liebe Jugendliche,

die beiden Kleinkindspielgeräte (Mini-Rutsche, insbesondere die Mini-Nestschaukel) sind nur für Kinder bis 3 Jahre.

Daher bitte ich euch, die anderen Spielgeräte auf dem Spielplatz zu benutzen, die für eurer Alter zur Verfügung stehen. Besten Dank.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin

Einwohnerversammlung zur geplanten Grüngutsammelstelle

Einwohnerversammlung zur geplanten Grüngutsammelstelle

Einwohnerversammlung am Montag, 07.06.2021 um 18.00 Uhr; das Veranstaltungsende ist für 19 Uhr geplant. Versammlungsort: Mehrzweckhalle, Schulstraße, Osburg.

In Osburg ist die Errichtung einer Grüngutsammelstelle durch einen privaten Betreiber geplant. Der zuletzt geplante Termin mußte wegen der verschärften Corona-Maßnahmen abgesagt werden. In der Versammlung werden die Planungen nochmals erläutert und es können Fragen gestellt werden; das Ziel ist eine sachliche und transparente Klärung der Thematik. Eine Grüngutsammelstelle auf der Gemarkung Osburg soll ein wertvoller Service für alle Bürgerinnen und Bürger sein – dies war und ist die Intention der involvierten Personen. Die Einwohnerversammlung (GemO § 16) ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Personen gewährleisten zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Daher ist eine Teilnahme an der Versammlung mit Angabe der Personenzahl und Kontaktdaten (Adresse, email u. Telefonnummer) zwingend vorher anzumelden. Die Anmeldung sollte möglichst per email an ortsbuergermeisterin@gemeinde-osburg.de oder alternativ schriftlich erfolgen. Es wird eine Anmeldebestätigung versandt. Gerne können Fragen bereits im Vorfeld, z. B. direkt bei Anmeldung zur Teilnahme, mitgeteilt  werden. Sollten wieder kurzfristige weiter einschränkende Corona-Maßnahmen z. B. ein Absagen der Versammlung o. ä. erfordern, werden die angemeldeten Teilnehmer*innen per email oder ggfls. telefonisch informiert. Falls notwendig wird ggfls. eine Beschränkung z. B. 1 Teilnehmer  pro Haushalt erfolgen.

Hinweise: Auf Grund der Corona-Pandemie weisen wir auf die Einhaltung der Hygienevorschriften (aktuell Maskenpflicht, Abstand 1,5 m, Niesetikette, Hände desinfizieren etc.) hin. Seitens der Ortsgemeinde Osburg werden die Vorschriften eingehalten. Im Rahmen des Eigenschutzes empfehlen wir darüber hinaus eigene Vorkehrungen zu treffen. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) sollen möglichst zu Hause bleiben; ihnen ist im Regelfall der Zutritt zur Versammlung zu verwehren.

Registrierung von Teilnehmern (erfolgt über die Voranmeldung):

Das Notieren von Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer*innen zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion ist nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) möglich. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO.

Silvia Klemens, Ortsbürgermeisterin